Amt Falkenberg-Höhe
Einwohnerzahl insgesamt: ca. 5.100
Das Amt Falkenberg-Höhe bestehend aus den 4 Gemeinden
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Gemeinde Beiersdorf-Freudenberg
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Gemeinde Falkenberg
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Gemeinde Heckelberg-Brunow
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Gemeinde Höhenland
liegt im brandenburgischen Kreis Märkisch-Oderland, welcher durch die Kreisgebietsreform aus den Altkreisen Bad Freienwalde, Seelow und Strausberg entstand. In einer Entfernung zwischen 20 und 40 km nordöstlich vom Berliner Stadtrand gelegen, befindet sich das Amt Falkenberg-Höhe im wesentlichen auf der Hochfläche des Barnim. Lediglich die Gemeinde Falkenberg hat Anteil an den Steilhanggebieten zum Niederoderbruch und, bis zur Alten Oder reichend, am Niederoderbruch selbst.
Das Amt Falkenberg-Höhe gehört mit seinen Gemeinden zum Landkreis Märkisch-Oderland.
Mit Schreiben des Ministerium des Innern Land Brandenburg, Minister des Innern, Alwin Ziel, vom 19. August 1992 an den Landrat des damaligen Kreises Bad Freienwalde, Friedhelm Zapf, wurde den Entscheidungen der Gemeindevertretungen von Beiersdorf, Brunow, Dannenberg/Mark, Falkenberg/Mark, Freudenberg, Heckelberg, Kruge/Gersdorf, Leuenberg und Steinbeck zur Bildung des Amtes Falkenberg-Höhe mit Sitz in Falkenberg/Mark nach erfolgter Stellungnahme des Kreistages vom 10.04.1992 zugestimmt. In Anwendung des § 1 Abs. 4 der Amtsordnung wurde die Gemeinde Wölsickendorf-Wollenberg dem Amt Falkenberg-Höhe zugeordnet. Das wirksame Zustandekommen des Amtes Falkenberg-Höhe wurde zum 21. August 1992 festgelegt. Das Amt Falkenberg-Höhe war das dritte Amt, welches sich im damaligen Kreis Freienwalde gegründet hatte.
Mit Wirkung zum 31.12.2001 wurde auf Grund der Gemeindegebietsreform die Bildung der neuen Gemeinde Beiersdorf-Freudenberg aus den bisherigen Gemeinden Beiersdorf und Freudenberg Gemeinde Falkenberg aus den bisherigen Gemeinden Dannenberg/Mark, Falkenberg/Mark und Kruge/Gersdorf Gemeinde Heckelberg-Brunow aus den bisherigen Gemeinden Brunow und Heckelberg und mit Wirkung zum 01.05.2002 Gemeinde Höhenland aus den bisherigen Gemeinden Leuenberg und Steinbeck vom Innenministerium des Landes Brandenburg genehmigt. Mit dem fünften Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform vom 24.März 2003 wurde die Gemeinde Wölsickendorf-Wollenberg in die Gemeinde Höhenland eingegliedert. Die Eingliederung ist mit den landesweiten Kommunalwahlen am 26. Oktober 2003 wirksam geworden. Die bisherigen Gemeinden sind nunmehr Ortsteile der jeweils neuen Gemeinde.
Die ehemalige Gemeinde Wölsickendorf-Wollenberg hat gegen das Gemeindereformgesetz Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Veranstaltungen
23.11.2024
18:00 UhrLESUNG mit Rita Feldmeier und Achim Wolff
Lesung mit Rita Feldmeier und Achim Wolff "Alte Liebe rostet nicht". Aber die Zeit ist nicht ... [mehr]30.11.2024
15:00 UhrWeihnachtsmarkt in Freudenberg
Die Vorweihnachtszeit wollen wir mit unserem Weihnachtsmarkt im Ort bereichern. Wir freuen uns auf ... [mehr]02.12.2024
14:30 Uhr05.04.2025
19:00 UhrFestliches Abschlusstraining mit geladenen Gästen
Tanzverein Kruge-Gersdorf e.V. im Kulturhaus KrugeGastroangebote
Aktuelle Meldungen
Auslegungsverfahren Überschwemmungsgebiet im Oderbruch
(11. 11. 2024)Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger.
Mit Festsetzung der Überschwemmungsgebiete gehen für die Grundstücke innerhalb der festgesetzten Gebiete Bau- und Nutzungsbeschränkungen einher.
Wer sich als interessierter Bürger genauer hierüber informieren will, kann sich beim Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft, beim Landesamt für Umwelt, bei der Unteren Wasserbehörde der Landkreise oder im Amt Falkenberg-Höhe informieren.
Informations- und Kartenmaterial können zu den Sprechzeiten oder nach Terminvereinbarung im Amtsgebäude eingesehen werden. Die Auslegungsfrist für die amtlichen Karten beginnt dabei ab 18. November 2024 und Ende am 20. Dezember 2024.
Auf der folgenden Internetseite können Sie mit wenigen Klicks feststellen, ob Ihre Liegenschaft von der Festsetzung des Überschwemmungsgebiets betroffen ist.
Aktivieren Sie dazu bei den „Themenkarten“ den „Hochwasserschutz“, „Hochwasserrisikogebiete“ und „Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit“
Dann können Sie über die Kartenfunktion Ihre Liegenschafft aufsuchen und feststellen, ob Ihre Liegenschaft von der Festsetzung betroffen ist.
Wenn Sie die Deckkraft (siehe Foto - unten links) einstellen, können Sie die Hintergrund- und Themenkarte überblenden, um eine optimale Darstellung zu erhalten.
Fördergelder für Weiterbildung
(12. 08. 2024)Die ESF Plus Weiterbildungsrichtlinie des Landes Brandenburg fördert die Weiterbildung in Unternehmen und Vereinen als auch die individuelle Weiterbildung von Beschäftigten (Bildungsscheck). Dies gilt auch für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, also auch für Beschäftigte innerhalb einer Gemeinde bzw. eines Amtes.
Untenstehend finden Sie weitere Informationen.
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"Für eine Beratung steht unsere Bewilligungsstelle, die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), zur Verfügung. Auch Flyer/ Postkarten können Sie von der ILB auf Nachfrage kostenfrei beziehen. Sollte Ihre Gemeinde Netzwerktreffen mit Unternehmen veranstalten, besteht zudem die Möglichkeit, dass die ILB einen Impulsvortrag zur Richtlinie hält. Wenden Sie sich dazu gern direkt an die ILB über das Infotelefon Weiterbildung: 0331 660 2200 oder über .
Neben der Weiterbildungsförderung möchte ich Sie auch auf unseren Service Weiterbildung Brandenburg aufmerksam machen. Die Beraterinnen und Berater unterstützen branchenübergreifend Unternehmen und Beschäftigte mit neutraler und kostenfreier Weiterbildungsberatung. Die Kontaktaufnahme erfolgt über ein Beratungsformular mit Rückrufservice. Weitere Informationen finden Sie unter www.weiterbildung-brandenburg.de. Auch hier freuen wir uns über eine breitere Bekanntmachung bei Unternehmen und Beschäftigten.
Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie mich jederzeit kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Tabea Kiedels
Praktikantin
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg
Ref. 53 Berufliche Bildung, betriebliche Qualifizierung Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Dienstsitz:
Brunnenallee 2, 14478 Potsdam
Tel.: (0331) 866 1914
E-Mail: "