Volksbegehren "Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für ,Sandpisten`
Bekanntmachung
über die Durchführung eines Volksbegehrens „Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für ,Sandpisten‘“
Die Vertreter der Volksinitiative „Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für ,Sandpisten‘“ haben fristgemäß die Durchführung eines Volksbegehrens verlangt. Die Landesregierung oder ein Drittel der Mitglieder des Landtages Brandenburg haben innerhalb der Frist des § 13 Abs. 3 des Volksabstimmungsgesetzes (VAGBbg) keine Klage gegen die Zulässigkeit des Volksbegehrens anhängig gemacht.
Das Volksbegehren kann durch alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab dem
12. Oktober 2021 bis zum 11. April 2022
durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten oder durch briefliche Eintragung auf den Eintragungsscheinen unterstützt werden.
Gemäß § 17 Abs. 2 VAGBbg können die Bürgerinnen und Bürger ihr Eintragungsrecht durch Eintragung in die amtliche Eintragungsliste nur bei der Abstimmungsbehörde der Gemeinde ausüben, in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung oder, sofern sie keine
Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben; diese Bürgerinnen und Bürger können ihr Eintragungsrecht jedoch auch bei den zu Buchstabe A) angeführten weiteren Eintragungsstellen ausüben.
Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier:
und hier geht es zum Antragsformular für einen Eintragsschein: