Auslegungsverfahren Überschwemmungsgebiet im Oderbruch
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger.
Mit Festsetzung der Überschwemmungsgebiete gehen für die Grundstücke innerhalb der festgesetzten Gebiete Bau- und Nutzungsbeschränkungen einher.
Wer sich als interessierter Bürger genauer hierüber informieren will, kann sich beim Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft, beim Landesamt für Umwelt, bei der Unteren Wasserbehörde der Landkreise oder im Amt Falkenberg-Höhe informieren.
Informations- und Kartenmaterial können zu den Sprechzeiten oder nach Terminvereinbarung im Amtsgebäude eingesehen werden. Die Auslegungsfrist für die amtlichen Karten beginnt dabei ab 18. November 2024 und Ende am 20. Dezember 2024.
Auf der folgenden Internetseite können Sie mit wenigen Klicks feststellen, ob Ihre Liegenschaft von der Festsetzung des Überschwemmungsgebiets betroffen ist.
Aktivieren Sie dazu bei den „Themenkarten“ den „Hochwasserschutz“, „Hochwasserrisikogebiete“ und „Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit“
Dann können Sie über die Kartenfunktion Ihre Liegenschafft aufsuchen und feststellen, ob Ihre Liegenschaft von der Festsetzung betroffen ist.
Wenn Sie die Deckkraft (siehe Foto - unten links) einstellen, können Sie die Hintergrund- und Themenkarte überblenden, um eine optimale Darstellung zu erhalten.